PFANDHAUS

GEBÜHREN

Der Pfandkreditvertrag hat eine Laufzeit von 3 Monaten und kann bei Fälligkeit verlängert werden. Neben dem Pfandkreditvertrag fertigen wir ein Übergabeprotokoll mit allen wesentlichen Daten Ihres Fahrzeugs an. Im Protokoll wird z.B. der Tachostand bei der Einlieferung vermerkt und welche Unterlagen Sie uns übergeben haben. Ihr Fahrzeug muss aber nicht die gesamte Vertragslaufzeit ausnutzen. Eine Fahrzeugauslösung kann von einem auf den anderen Tag erfolgen. Sie rufen uns an und vereinbaren einen Abholtermin. Die Gebühren werden jeweils für den vollen Monat berechnet. Ein angefangener Monat zählt als ganzer Monat. Darlehenssumme und angefallene Kosten werden erst bei Fahrzeugabholung fällig.

Sollten Sie das Fahrzeug nach 3 Monaten nicht auslösen, haben Sie die Möglichkeit, den Pfandkreditvertrag zu verlängern, indem Sie die angefallenen Zinsen und Kosten begleichen. Wir übersenden Ihnen dann einen neuen Pfandkreditvertrag. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten oder sollten Sie den Pfandkreditvertrag nicht verlängern, muss Ihr Fahrzeug öffentlich versteigert werden. Ein eventuell anfallender Versteigerungsüberschuss steht Ihnen aber in jedem Fall zu.