PFANDHAUS

ABLAUF

TERMIN VEREINBAREN

Sie vereinbaren mit uns einen Termin, der in der Regel noch am gleichen Tag möglich ist und bringen neben dem Fahrzeug, das in Ihrem alleinigen Eigentum stehen muss, den Kfz-Brief, den Kfz-Schein oder die Abmeldebescheinigung sowie die Kfz-Schlüssel mit. Sonstige Unterlagen, die den Wert des Fahrzeugs entscheidend beeinflussen (z.B. das Fahrzeugscheckheft, Reparaturbelege oder Belege über wesentliche Austauschteile) benötigen wir ebenfalls.

VERWAHRUNG IHRER WERTE

Ihr Fahrzeug wird in einer versicherten Halle untergestellt und bis zur Abholung nicht bewegt.
Zu diesen Hallen haben nur unsere Mitarbeiter Zutritt.
Es versteht sich von selbst, dass Sie nie mit anderen Kunden zusammentreffen werden.
Diskretion und bester Service sind unsere obersten Gebote.
Auch Kfz-Händler, Fuhrparks und Fahrzeugflotten sind uns willkommen.

BARGELD ODER ÜBERWEISUNG

Zum Abschluss des Pfandkreditvertrages ist die Vorlage Ihres Personalausweises unbedingt erforderlich. Wir benötigen weder Schufa oder sonstige Auskünfte. Entscheidend ist allein der Sachwert Ihres Pfandes. Wir entscheiden sofort und zahlen BAR aus.
Sie erhalten Bargeld oder nach Wunsch eine Überweisung.

GEBÜHREN

Der Pfandkreditvertrag hat eine Laufzeit von 3 Monaten und kann bei Fälligkeit verlängert werden. Neben dem Pfandkreditvertrag fertigen wir ein Übergabeprotokoll mit allen wesentlichen Daten Ihres Fahrzeugs an. Im Protokoll wird z.B. der Tachostand bei der Einlieferung vermerkt und welche Unterlagen Sie uns übergeben haben. Ihr Fahrzeug muss aber nicht die gesamte Vertragslaufzeit ausnutzen. Eine Fahrzeugauslösung kann von einem auf den anderen Tag erfolgen. Sie rufen uns an und vereinbaren einen Abholtermin. Die Gebühren werden jeweils für den vollen Monat berechnet. Ein angefangener Monat zählt als ganzer Monat. Darlehenssumme und angefallene Kosten werden erst bei Fahrzeugabholung fällig.

Sollten Sie das Fahrzeug nach 3 Monaten nicht auslösen, haben Sie die Möglichkeit, den Pfandkreditvertrag zu verlängern, indem Sie die angefallenen Zinsen und Kosten begleichen. Wir übersenden Ihnen dann einen neuen Pfandkreditvertrag. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten oder sollten Sie den Pfandkreditvertrag nicht verlängern, muss Ihr Fahrzeug öffentlich versteigert werden. Ein eventuell anfallender Versteigerungsüberschuss steht Ihnen aber in jedem Fall zu.

VERKAUF

Aufbereitung
Wir können Ihr Pfandfahrzeug, nach vorheriger Vereinbarung und auf Ihre Kosten fachmännisch aufbereiten

Freier Verkauf
Nach vorheriger Vereinbarung können wir Ihr Pfandfahrzeug auch frei verkaufen. Den Überschuss erhalten Sie!

Versteigerung
Bei einer evtl. Versteigerung durch einen öffentlich bestellten Versteigerer, geht der Erlös abzüglich aller angefallenen Kosten an den Verpfändenden.

pfandhaus schlägel und partner